Profitieren Sie von der Photovoltaikförderung in Kärnten
Kärnten unterstützt mit einer Photovoltaikförderung sowohl natürliche als auch juristische Personen, die in die Zukunft der erneuerbaren Energien investieren möchten. Diese Förderung zielt darauf ab, den Ausbau von Solaranlagen in Eigenheimen und Wohngebäuden voranzutreiben. Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen, um von dieser Initiative optimal zu profitieren.
Wer wird gefördert? Gefördert werden Eigentümer von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern, Reihenhäusern sowie Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten. Die Förderung umfasst neu installierte PV-Anlagen im Netzparallelbetrieb und die Erweiterung bestehender Anlagen.
Was wird gefördert? Die förderfähigen Kosten beinhalten Materialien wie PV-Module, Wechselrichter, Installationsmaterial, die Montage dieser Materialien und Planungskosten. Nicht gefördert werden Inselanlagen, Anlagen von nicht ständig genutzten Wohnobjekten, gebrauchte PV-Module sowie bauliche Maßnahmen und Antragseinreichungskosten.
Kombinierbarkeit und Förderintensität Die Förderung ist mit der EAG Investitionsförderung kombinierbar. Weitere Förderungen auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene werden berücksichtigt. Für vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller und solche, die Gebäude vermieten, gelten nur die Nettokosten als förderfähig.
Details der Förderung
Gültigkeit: Vom 01.01.2024 bis 31.12.2024.
Förderart: Einmaliger Zuschuss.
Förderbare Größen: Mindestens 3 kWp bei Neuerrichtungen; maximal 10 kWp für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 5 kWp pro Wohneinheit bei Gebäuden ab 3 Wohneinheiten.
Maximale Förderung: 480 €/kWp, bis zu 4.800 € für maximal 10 kWp bei Ein- und Zweifamilienhäusern; 2.400 € für maximal 5 kWp/Wohneinheit bei größeren Wohnobjekten.
Stromspeicher-& Photovoltaikförderung Kärnten
Neben der Förderung für Photovoltaikanlagen bietet Kärnten auch eine Unterstützung für die Installation von stationären Stromspeichern, um die Eigenverbrauchsoptimierung von PV-Anlagen zu fördern. Diese Initiative steht sowohl natürlichen als auch juristischen Personen offen und betrifft die Neuerrichtung sowie Erweiterung von PV-Anlagen.
Wer wird gefördert? Die Förderung gilt für Eigentümer von Gebäuden jeder Art, inklusive privater, öffentlicher, landwirtschaftlicher, gewerblicher Nutzung oder durch Vereine. Wichtig ist die überwiegende Selbstnutzung des erzeugten bzw. gespeicherten Sonnenstroms aus der PV-Anlage und dem Stromspeicher.
Was wird gefördert? Gefördert werden stationäre Stromspeicher, die zur Optimierung des Eigenverbrauchs von Solarstrom eingesetzt werden, wobei Bleispeicher von der Förderung ausgeschlossen sind. Die Förderung beschränkt sich auf ein Speichersystem pro PV-Anlage und Gebäude.
Nicht förderfähig sind:
Speicher von PV-Inselanlagen (z.B. Almhütten)
Speicher von Wohnobjekten, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden
Gebrauchte PV-Stromspeicher
Kombinierbarkeit und Förderintensität Die Speicherförderung ist mit der EAG Investitionsförderung kombinierbar. Andere Förderungen von Land, Bund oder EU werden berücksichtigt. Für vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller gelten nur die Nettokosten als förderfähig.
Details der Förderung
Gültigkeit: Vom 01.01.2024 bis 31.12.2024.
Förderart: Einmaliger Zuschuss.
Förderbare Speichergröße: Bis zu 10 kWh, bei Erweiterungen gilt die Summe aus Bestand und Erweiterung bis maximal 10 kWh.
Maximale Förderung: 350 €/kWh für den Stromspeicher.
Photovoltaikförderung Kärnten
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