Vorarlberg geht innovative Wege in der Förderung von Photovoltaikanlagen, indem es den Fokus auf die Nutzung versiegelter oder teilversiegelter Flächen legt. Diese Initiative steht sowohl natürlichen als auch juristischen Personen offen und zielt darauf ab, doppelte Nutzungswege für solche Flächen zu schaffen. Erfahren Sie, wie Sie von dieser zukunftsorientierten Förderung profitieren können.
Wer wird gefördert? Eigentümer, Betriebe oder Vereine, die PV-Anlagen auf bereits versiegelten oder teilversiegelten Flächen errichten möchten, können von dieser Förderung profitieren. Dies umfasst insbesondere Überdachungen von Parkplätzen, befestigten Betriebsflächen sowie Wände und Mauern mit Lärmschutz und Stützfunktion.
Was wird gefördert?
PV-Anlagen auf versiegelten oder teilversiegelten Flächen, die eine Doppelnutzung ermöglichen.
Betret- und befahrbare PV-Anlagen.
Nicht förderfähig sind:
PV-Anlagen auf bestehenden Gebäuden, Wänden und Mauern.
Aufdachanlagen und Freiflächenanlagen.
Agrar- bzw. Agri-PV-Anlagen.
Lärmschutzwände im Bundes- oder Landeseigentum.
Details der Förderung
Gültigkeit: Vom 01.01.2024 bis 31.12.2024.
Förderart: Einmaliger Zuschuss.
Mindestgröße der PV-Anlage: 20 kWp.
Maximale Förderung: Bis zu 500 €/kWp, zusätzliche Zuschläge für Begrünung und Holzbauweise sowie ein Maximalbetrag von 100.000 € pro Anlage.
Freiwilliger Sonderbonus auf PV-Einspeisetarif 2024 Zusätzlich erhalten Kund*innen in Vorarlberg einen Sonderbonus von 6 ct/kWh auf die vertraglich vereinbarten Preise für neue und bestehende Photovoltaikanlagen. Dieser Bonus gilt für Anlagen bis zu einer Maximalgröße von 100 kWp und ist bis zum 31.12.2024 gültig.
Photovoltaikförderung in Vorarlberg
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